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Sehtest - Messen der Sehstärke

Um vorhandene Sehstörungen frühzeitig zu erkennen wird beim Augenarzt oder Augenoptiker ein Sehtest durchgeführt. Dies geschieht schon im Kindesalter um etwaige Fehlsichtigkeiten mit einer Sehhilfe zu korrigieren. Diese augenärztliche Untersuchung ist sowohl als Vorsorge gedacht als auch zur Kontrolle bei anderen Gelegenheiten wie etwa der Erwerb des Führerscheins.

Schon in frühen Untersuchungen wird bei Kindern geschaut ob eventuelle Probleme beim Sehen auftreten. Der Beginn der Schulzeit wird gerne als spätester Zeitpunkt zur Durchführung eines Sehtests genommen. Hier wird die genaue Sehschärfe der Augen ermittelt.

Der sogenannte Visus ist der hier zu testende Wert. Mit zunehmendem Alter nimmt meist auch die Sehschärfe ab. Deshalb sollten sie durch regelmäßige Untersuchungen ihre Sehstärke kontrollieren um Krankheiten am Auge rechtzeitig erkennen lassen.

Der Nah- und Fern-Visus

Der Visus unterscheidet sich beim Sehtest kategorisch in zwei Messwerte: Zum einen den Nah-Visus, welcher die Schärfe des Sehens bis zu etwa einem halben Meter ermittelt, zum anderen den Fern-Visus, der das Sehen über eine Distanz von über einem halben Meter testet. Der Augenarzt oder Augenoptiker benutzt hier zwei unterschiedliche Methoden. Hierbei ist zu beachten, dass die Augen getrennt voneinander untersucht werden.

Zu der Ermittlung des Nah-Visus gehört das Ablesen von Buchstaben auf einer Sehtafel, die zwischen 30cm und 40cm entfernt ist. Bei einem abgedeckten Auge muss hier das andere Auge die Buchstaben erkennen. Des Weiteren gibt es neben Buchstaben auch Zahlen oder Kreise mit unterschiedlichen Öffnungen. Für Kinder werden Objekte dargestellt die wiedergegeben werden müssen. Bei Messung des Fern-Visus wird meistens eine Distanz von etwa fünf Metern eingestellt.

Bei auftretende Sehproblemen oder Fehlsichtigkeiten wird dem Patienten eine Brille verordnet. Auch das Fahren eines PKWs darf bei etwaigen Sehproblemen nur mit Brille durchgeführt werden. Der Sehtest stellt hier die rechtlichen Grundlagen und die Verpflichtung zum Tragen der Sehhilfe beim Fahren wird im Führerschein vermerkt. Zu weiteren gesetzlichen Bestimmungen gehören außerdem die Bildschirmarbeitsplatzverordnung und das Medizinproduktgesetz.