customer service +49 221-177 347 30

Allgemeine Bedingungen für die Barmenia-Brillenversicherung

drucken | speichern
Kein Programm zur Anzeige von PDF-Dateien? Hier kostenlos den Adobe Acrobat Reader herunterladen.

Teil A – Inhalt der Versicherung

§ 1 Allgemeines
§ 2 Versicherte Sache/versicherte Person
§ 3 Versicherte Gefahren
§ 4 Wo gilt der Versicherungsschutz?
§ 5 Welche Schäden sind nicht versichert?
§ 6 Versicherungswert und Versicherungssumme
§ 7 Entschädigung
§ 8 Was passiert bei Ersatz Ihrer Brille?
§ 9 Wer hat Anspruch auf die Entschädigungsleistung?
§ 10 Obliegenheiten und Folgen einer Obliegenheitsverletzung

§ 1 Allgemeines

(1) Versicherer ist die
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal

(2) Versicherungsnehmner ist die
Shoptimizing GmbH
Engelbertstr. 13
50674 Köln
Telefon: 0221 17734730
E-Mail: service@my-spexx.de
als Vertragspartner von my-spexx für Serviceleistungen in Deutschland.

Verkäufer der versicherten Brille ist
my-spexx Limited
Director: Jin Baoguo
Flat/RM 2001, Mongkok Commercial Center
16 Argyle St, Mongkok
Hong Kong
Registernummer: 52118796-000-04-10-0
Registergericht Hong Kong.

(3) Anspruchsberechtigt für die Leistung aus diesem Vertrag sind allein Sie als Käufer der versicherten Brille, unabhängig davon, ob Sie Eigentümer der Brille sind. Sie sind für die Erfüllung der Obliegenheiten (siehe Ziffer A-10) verantwortlich.

(4) Versicherung für fremde Rechnung
Es handelt sich um eine Versicherung für fremde Rechnung. Versichert ist Ihr Interesse an der Erhaltung der nach A-2 versicherten Brille.

(5) Versicherungsausweis
Sie erhalten nach Abschluss des Versicherungsvertrages einen Versicherungsausweis, den Sie uns im Schadensfall zur Geltendmachung einer Entschädigungsleistung aus dem Versicherungsvertrag zwingend vorlegen müssen.

(6) Laufzeit der Versicherung
Diese Versicherung ist ab dem Tag des Kaufs der versicherten Brille für zwei Jahre gültig.

§ 2 Versicherte Sache/versicherte Person

Versichert ist die im Versicherungsausweis bezeichnete Brille (Brillengestell und Gläser), die Sie als Neuware gekauft haben.
Versicherte Person ist die Person, die die Brille gekauft hat. Sie wird im Versicherungsausweis namentlich genannt.

§ 3 Versicherte Gefahren

(1) Für die versicherte Brille besteht Versicherungsschutz gegen
  • unvorhergesehene Zerstörung oder Beschädigung;
  • das Abhandenkommen durch Diebstahl oder Raub.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Schäden versichert werden können. Unter A-5 sind die Schäden aufgeführt, die von der Versicherung ausgeschlossen sind.

(2) Versicherungsschutz bei Veränderung der Sehschärfe
Wird während der Laufzeit dieser Brillenversicherung bei der versicherten Person eine Veränderung der Sehschärfe von mindestens 0,5 Dioptrien festgestellt (auch bei einer Refraktionsbestimmung durch den Optiker), haben Sie einen Anspruch auf eine Ersatzbrille (A-7) von der Shoptimizing GmbH.

§ 4 Wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

§ 5 Welche Schäden sind nicht versichert?

Kein Versicherungsschutz besteht für
a) Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
b) Schäden durch das Abhandenkommen der versicherten Brille durch Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen;
c) Schäden durch gebrauchsbedingte Abnutzung, Verschleiß
d) Schäden durch allmähliche Einwirkung (z. B. durch Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation);
e) Schäden, die durch Tiere, Insekten, Schädlinge und Ungeziefer aller Art verursacht werden;
f) Schäden, wenn die versicherte Brille nicht ihrer Bestimmung entsprechend oder nicht nach den Vorgaben des Herstellers verwendet oder gereinigt wird;
g) Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicherten Brille beeinträchtigen (z. B. Lack- oder ähnliche Schönheitsschäden);
h) Schäden durch Be- oder Verarbeitung oder Reparatur;
i) Schäden, für die der Hersteller oder Lieferant gesetzlich oder vertraglich haftet (z. B. Gewährleistungs- und Garantieansprüche):
j) Schäden durch Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler;
k) Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren;
l) Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Verfügung von hoher Hand (z. B. Beschlagnahme oder Verstaatlichung) oder durch Kernenergie.

§ 6 Versicherungswert; Versicherungssumme

Versicherungswert und Versicherungssumme ist der Kaufpreis, zu dem Sie die versicherte Brille erworben haben.

§ 7 Entschädigung

Im Versicherungsfall erhalten Sie als Entschädigungsleistung eine gleichwertige Ersatzbrille von der Shoptimizing GmbH maximal mit einem Wert bis zum ursprünglichen Kaufpreis (A-6) der versicherten Brille. In diesem Fall können wir die Herausgabe der versicherten Brille verlangen. Sie haben keinen Anspruch auf Geldersatz.

§ 8 Was passiert bei Ersatz Ihrer Brille?

Wird die versicherte Brille im Versicherungsfall ersetzt (A-7), so geht der Versicherungsschutz im Umfang der Regelungen dieses Vertrags auf die Ersatzbrille über. Voraussetzung für den Übergang ist, dass Sie uns den Brillentausch in Textform anzeigen. Die für die ursprüngliche Brille vereinbarte Laufzeit sowie der vereinbarte Deckungsumfang verändern sich dadurch nicht.

§ 9 Wer hat Anspruch auf die Entschädigungsleistung?

Anspruch auf die Entschädigungsleistung haben Sie als Käufer der versicherten Brille. Ihren Anspruch auf die Entschädigungsleistung können Sie ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers geltend machen.

§ 10 Obliegenheiten und Folgen einer Obliegenheitsverletzung

Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher die folgenden Pflichten erfüllen:
Vereinbarte Pflichten im Schadensfall?
(1) Polizeiliche Meldung
Ein Diebstahl oder Raub der versicherten Brille ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen.

(2) Anzeigepflichten
Jedes Schadenereignis ist innerhalb einer Woche der
Shoptimizing GmbH
Engelbertstr. 13
50674 Köln
Telefon: 0221 17734730
E-Mail: service@my-spexx.de
anzuzeigen. Im Fall eines Diebstahls/Raubes ist auch das Aktenzeichen der polizeilichen Anzeige (siehe oben) mitzuteilen.

(3) Aufklärungspflicht
Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere
  • Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
  • angeforderte Nachweise vorlegen, insbesondere den Kaufbeleg, soweit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen.
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung
Bei vorsätzlicher Verletzung einer nach Eintritt eines Schadensfalles zu erfüllenden Obliegenheit nach A-10 brauchen wir nicht zu leisten. Wird eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen,
a) wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben,
b) wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheits-verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war,
c) wenn wir es unterlassen hatten, Sie durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die vorgenannten Rechtsfolgen der Obliegenheitsverletzung hinzuweisen. Der Versicherungsschutz entfällt trotz nachgewiesener fehlender Ursächlichkeit gemäß,
d)wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

Teil B – Allgemeiner Teil

§ 1 Beginn und Ende des Vertrages und des Versicherungsschutzes
§ 2 Beitragszahlung
§ 3 Mehrere Versicherer
§ 4 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
§ 5 Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag?
§ 6 Welches Gericht ist zuständig?
§ 7 Welches Recht findet Anwendung?
§ 8 Sanktions- und Embargoklausel

Regelungen über allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien:

§ 1 Welche Schäden sind nicht versichert?

(1) Beginn und Ende des Vertrages
Der Vertrag ist für den im Versicherungsausweis angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, automatisch zum Ablauf des vereinbarten Zeitraums.
(2) Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.Der Versicherungsschutz endet mit dem Ende des Vertrages.

§ 2 Beitragszahlung

Der Beitrag für diese Versicherung ist als Einmalbeitrag in den Gesamtpreis für die Neuware und Versicherung eingerechnet. Der Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die in der jeweils vom Gesetzgeber bestimmten Höhe zu entrichten ist. Der Beitrag wird von Ihnen als Käufer der versicherten Brille mit der Zahlung des Gesamtpreises an den Verkäufer gezahlt.

§ 3 Mehrere Versicherer

In Ergänzung der gesetzlichen Regelungen zur Mehrfachversicherung in den §§ 77 bis 79 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gilt Folgendes:
Erhalten Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag eine Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Beiträge errechnet wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.

§ 4 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?

Anzeigen oder Erklärungen sollen in Textform an folgende Stelle gerichtet werden:
Shoptimizing GmbH
Engelbertstr. 13
50674 Köln
Telefon: 0221 17734730
E-Mail: service@my-spexx.de
Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie der Shoptimizing GmbH mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, gilt Folgendes: Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. Gleiches gilt, wenn Sie eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.

§ 5 Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag?

(1) Gesetzliche Verjährung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
(2) Aussetzung der Verjährung
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.

§ 6 Welches Gericht ist zuständig?

(1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
  • das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für diesen Vertrag zuständig ist.
  • das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
(2) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.

§ 7 Welches Recht findet Anwendung?

Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.

§ 8 Sanktions- und Embargoklausel

Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Stand 01.03.2018