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Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV)

Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für die Arbeit an Bildschirmen und ist seit 1996 geltendes Recht in Deutschland als Teil der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz. In der Langfassung heißt die Bildschirmarbeitsplatzverordnung „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten“, kurz „BildscharbV“. Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung soll vermeiden, dass durch schlechtes Sehen am Arbeitsplatz Beschwerden entstehen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zu verschiedenen Maßnahmen.

Dazu gehört, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern regelmäßige Augenuntersuchungen ermöglicht und deren Kosten trägt. Zu den Untersuchungen gehören die Erstuntersuchung sowie regelmäßige Nachuntersuchungen, die während der Arbeitszeit in Anspruch genommen werden können. Die Erstuntersuchung muss vor der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Sollte die Untersuchung ergeben, dass eine Sehhilfe notwendig wird, hat auch hierfür der Arbeitgeber die Kosten zu tragen.

Weiterhin hat der Arbeitgeber Vorsorge zu treffen, dass während der Arbeit an einem Bildschirm diese Tätigkeit in regelmäßigen Abständen von anderen Tätigkeiten unterbrochen wird, um die Augen zu entlasten.

Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung schreibt außerdem vor, dass der Bildschirm so beschaffen ist, so dass keine Beeinträchtigungen beim Sehen entstehen. Unter anderem muss der Bildschirm flimmerfrei sein, darf keine Verzerrungen aufweisen, Helligkeit und Kontrast müssen optimal eingestellt sein und der Bildschirm muss flexibel in seiner Höhe und Neigung der eigenen Sitzposition angepasst werden können.

Der Arbeitsplatz am Bildschirm muss ergonomisch einwandfrei an den Arbeitnehmer angepasst werden, dazu gehört auch, dass die Tastatur ergonomisches Arbeiten ermöglicht. Weiterhin ist in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten festgehalten, welche Beschaffenheit Tisch und Stuhl aufweisen müssen, sowie die korrekte Arbeitsumgebung, zu der auch die Beleuchtung des Arbeitsplatzes zählt, die ein Arbeiten am Bildschirm ohne Sehbeeinträchtigungen erfüllen muss.

Bildschirmbrille

Sollte der ärztliche Befund eine spezielle Brille zur Schreibtisch- bzw. Computerarbeit erforderlich werden lassen, wird diese als Bildschirmbrille bezeichnet. Arbeitnehmer, die mit keiner oder einer falschen Brille an einem Bildschirm arbeiten, leiden häufig unter Kopfschmerzen, müden Augen und anderen Augenbeschwerden. Oftmals wird automatisch versucht das schlechte Sehen mit der eigenen Körperhaltung auszugleichen. Hierbei entstehen Haltungsschäden, die wiederum Beschwerden wie Nacken- und Rückenschmerzen hervorrufen.

Welche Bildschirmbrille notwendig wird, hängt von den jeweils individuellen (Seh-)Arbeitsaufgaben ab. Verbringt der Arbeitnehmer den überwiegenden Teil seiner Arbeitszeit vor dem Bildschirm, werden meist Monofokalbrillen verordnet. Für kurzfristige Tätigkeiten oder Mischtätigkeiten am Bildschirm werden Multifokalbrillen verordnet.

Eine weitere Arbeit mit speziellen Sehanforderungen ist das Überkopfarbeiten.